Nicht zertifizierte Drohnen: Übergangsfrist endet 2023
Zum Jahresende 2023 endet die Übergangsfrist der bisher nicht zertifizierten Drohnen für die Jungwildrettung. Aufgrund der dann geänderten Rechtslage dürfen ab 1. Januar 2024 in den sogenannten offenen Kategorien OPEN A1 und A2 nur zertifizierte Drohnen genutzt werden. Die offene Kategorie OPEN A2 betrifft Drohnen zwischen 900 Gramm bis 4 Kilogramm. Bei Vorliegen eines jetzt geforderten C2 Zertifikates und Drohnenführerschein A2 muss nur ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern zu unbeteiligten Personen eingehalten werden.
Einsatz von Bestandsdrohnen
Kategorie OPEN A1 betrifft leichtere Drohnen, die für die Jungwildrettung praktisch nicht in Gebrauch sind. Bestandsdrohnen -unabhängig von einer früheren Förderung- dürfen auch weiterhin eingesetzt werden, müssen bei fehlendem Zertifikat allerdings einen Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern zu unbeteiligten Personen einhalten.
Nachzertifizierung von Bestandsdrohnen
Bestandsdrohnen der Marke DJI M3T oder M30T können nachzertifiziert werden. Dies erfolgt über eine Neueinstellung der firmeneigenen Software und Verwendung neuer Propeller und eines sogenannten CE-Aufklebers.
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