Informationen für Helfer und Unterstützer
Auch jagdscheinlose Tierfreunde können persönlich in einem Rettungsteam mitarbeiten oder ein Rettungsteam ideell oder finanziell unterstützen.
Engagement bei Gründung eines örtlichen Jungwildrettungsvereins oder im Rahmen des örtlichen Hegerings ist ebenfalls möglich.
Um den Vorwurf gemäß § 292 StGB zu vermeiden, ist zwingend die Mitwirkung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten erforderlich!
Informationen zum Download:
Rundschreiben der Landesjägerschaft Niedersachsen vom 17. April 2019:
Infos der Jägerschaft Lingen e. V. zur Mähtod-Vermeidung:
Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dort Abteilungsleiter Herr Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein.