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Schleswig-Holstein - Drohnenverordnung

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Schleswig-Holstein - Drohnenverordnung

In Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit, eine Betriebserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wenn man plant, über den erlaubnisfreien Betrieb eines unbemannten Fluggeräts hinauszugehen. Zu unterscheiden ist zwischen einer allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Jahr und einer einzelnen Betriebserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung. Welcher dieser beiden Anträge für das jeweilige Begehren das richtige ist, lässt sich den Antragsformularen, die über unten angeführten Link zu finden sind, entnehmen. Ebenso enthalten die Antragsunterlagen eine Auflistung der dem Antrag beizulegenden Unterlagen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass man für die Erteilung einer einzelnen Betriebserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung – ähnlich wie in Niedersachsen – einen Schulungsnachweis über eine Einführung am Gerät und Flugerfahrung benötigt.

Für die Insel Helgoland gilt, dass hier der Einsatz von unbemannten Fluggeräten grundsätzlich verboten ist. Auch allgemeine Betriebserlaubnisse für das Land Schleswig-Holstein gelten dort nicht. Auf Antrag und mit besonderer Begründung sind Ausnahmen aber auch auf der Insel Helgoland möglich.

Die Kosten für eine Allgemeinerlaubnis für ein Jahr liegen derzeit bei 150 €, eine Verlängerung kostet 75 €. Die Kosten Einzelerlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen liegen je nach Aufwand bei mindestens 75 €.

Ebenfalls wie in Niedersachsen hat der Erlaubnisinhaber ein Flugbuch über den Einsatz seiner Drohne(n) zu führen, in dem er Datum, Uhrzeit, Einsatzort, Dauer des Einsatzes und Besonderheiten festhält. Diese Aufzeichnungen sind auf verlangen der Genehmigungsbehörde vorzulegen. Über Einsätze in bewohntem Gebiet ist die lokale Ordnungsbehörde im Voraus zu informieren.

 

Kontakt:                       Edwin Eweleit

Landesluftfahrtbehörde Schleswig-Holstein

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Luftfahrtbehörde

Königsweg 59

24114 Kiel

                                   Telefon: +49 431 383-2408

                                   Fax: +49 431 383-2100

                                   E-Mail:

 

Externer Link zu den Infos der Landesregierung >>>